Verstoß melden - helfen Sie mit

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und auch uns zur Einrichtung einer internen Meldestelle, damit Mitarbeitende Hinweise auf Rechtsverstöße, die beispielsweise straf- oder bußgeldbewehrt sind, melden können.

Gemeldet werden können Verstöße im Anwendungsbereich von § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) (z.B. Korruption, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Vandalismus, Sachbeschädigung, Wettbewerbsdelikte).

Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten gemeldet werden.

Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten (freiwillig), als auch vollkommen anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt. Unser Hinweisgeberschutzsystem entspricht den rechtlichen Vorgaben, insbesondere auch dem Datenschutzrecht.

Alle Beschäftigten, aber auch Externe, wie Anbieter, Auftragnehmer, Lieferanten, Kunden, die mögliche Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen, interne Richtlinien oder Verhaltensgrundsätze übermitteln möchten, können hier ihre Meldungen abgeben.

Wir haben als externe Ombudsperson den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. beauftragt und somit die interne Meldestelle „ausgelagert“. Die externe Ombudsperson tritt hierbei als unabhängiger Vermittler zwischen hinweisgebender Person und uns auf. Zudem weist die externe Ombudsperson keinerlei persönliche oder berufliche Beziehung zu den Beteiligten auf und kann daher unvoreingenommen und unparteiisch agieren.

Wir verpflichten uns, hinweisgebende Personen zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf hinweisgebende Personen oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Ihnen steht hier ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung, das einen geschützten Dialog zwischen hinweisgebender Person und der internen Meldestelle ermöglicht.

Alle Anfragen werden vertraulich und sicher behandelt.

Personalangelegenheiten können in diesem System nicht gemeldet werden und sollten mit Ihren direkten Vorgesetzten, der Geschäftsführung oder der Personalabteilung besprochen werden.

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